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   FG Bremen, 16.12.1999 - 198188 K 1   

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FG Bremen, 16.12.1999 - 198188 K 1 (https://dejure.org/1999,41892)
FG Bremen, Entscheidung vom 16.12.1999 - 198188 K 1 (https://dejure.org/1999,41892)
FG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 198188 K 1 (https://dejure.org/1999,41892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Werbungskosten - Tarifbegünstigte Einbringung einer Rechtsanwaltspraxis in eine in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführte überörtliche Rechtsanwalts-Sozietät; Formlose Bevollmächtigung von Sozien einer Sozietät; Wirksamkeit eines dem Bevollmächtigten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 835
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Da durch den Vertr ag vom 20. November 1992 - wie ausgeführt werden wird - eine Gesellschaft zwischen den Vertragsbeteiligten zustandegekommen ist und da bei einer Rechtsanwalts-Sozietät grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Sozien sich gegenseitig zur Annahme und zur Wahrnehmung der Mandate ( §§ 164, 167 BGB ) bevollmächtigten ( BGH, Urteil vom 8. Juli 1999 IX ZR 338/97 , DB 1999, 1947 ) und da es darüber hinaus aber auch der Lebenserfahrung entspricht, daß - soweit nicht gesellschaftsvertraglich oder sonst unter den Gesellschaftern etwas anderes geregelt ist - die Gesellschafter sich zur Vertretung der Gesellschaft in Alltagsgeschäften und demgemäß auch bei der Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft bevollmächtigten und der Kläger keine abweichende Vereinbarung behauptet, ist der Entscheidung nach § 96 FGO zugrundezulegen, dass die Sozien, die jeweils die Feststellungserklärung unterschrieben haben, den Steuerberater bevollmächtigt haben und dabei auch den Kläger wirksam vertreten haben ( § 164 BGB ).
  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Die befristete Mitarbeit des übertragenden Sozius hindere nach der ihm bekannten BFH-Rechtsprechung nicht die Annahme einer Veräußerung (BFH in BStBl II 1993, 182 [BFH 29.10.1992 - IV R 16/91] ).
  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Schließlich war es auch Zweck der Gesellschaft, es dem Kläger zu ermöglichen, die bzw. einzelne der "Bremer Sozien" ohne Verletzung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 StGB ) in die Bearbeitung der Mandate einzubeziehen (s. dazu die Rechtsprechungsnachweise für die Zeit vor Einfügung des § 49 b in die BRAO durch das Gesetz vom 2. September 1994 ( BGBl I S. 2278 ) im Urteil des BGH vom 10. August 1995 IX ZR 220/94 , NJW 1995, 2915 ).
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Darüber hinaus könnte der Senat, unabhängig von den Zweifelsfragen, die darin bestehen, ob Einkünfte, die ein Freiberufler als Gegenleistung dafür erhält, daß er seine Praxis in eine Sozietät einbringt - wie das vorliegend gem. § 5 Abs. 1 des Vertrages geschehen ist -, als Veräußerungsgewinn qualifiziert werden können (siehe dazu die zusammenfassende Darstellung im Beschluss des BFH vom 22. April 1998 Az. XI R 96/96 , BFHE 185, 486 , BStBl II 1998, 475 [BFH 22.04.1998 - XI R 96/96] ), nicht feststellen, daß - falls die Einbringung als Veräußerung zu qualifizieren ist - die Voraussetzungen einer Praxisveräußerung vorliegen, denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Veräußerung der Praxis weiter voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird ( BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99 , BFH/NV 1999, 1594 m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 96/96

    Aufnahme eines Sozius als begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Darüber hinaus könnte der Senat, unabhängig von den Zweifelsfragen, die darin bestehen, ob Einkünfte, die ein Freiberufler als Gegenleistung dafür erhält, daß er seine Praxis in eine Sozietät einbringt - wie das vorliegend gem. § 5 Abs. 1 des Vertrages geschehen ist -, als Veräußerungsgewinn qualifiziert werden können (siehe dazu die zusammenfassende Darstellung im Beschluss des BFH vom 22. April 1998 Az. XI R 96/96 , BFHE 185, 486 , BStBl II 1998, 475 [BFH 22.04.1998 - XI R 96/96] ), nicht feststellen, daß - falls die Einbringung als Veräußerung zu qualifizieren ist - die Voraussetzungen einer Praxisveräußerung vorliegen, denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Veräußerung der Praxis weiter voraus, daß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird ( BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99 , BFH/NV 1999, 1594 m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98

    Gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der überörtlichen Sozietät für die Streitjahre sind auch nicht - wie der Kläger meint - deswegen rechtswidrig, weil das Finanzamt für die getroffenen Feststellungen nicht örtlich zuständig gewesen sei, denn das Finanzamt war nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO zuständig zum Erlaß der angefochtenen Feststellungsbescheide ( BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 69/98 , BStBl II 1999, 691 ).
  • BFH, 18.05.1999 - X R 20/98

    Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Bei der Auslegung sind die dem Gericht bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen (BFH, std. Rspr., Urteil vom 18. Mai 1999 X R 20/98 , BFH/NV 1999, 1603 m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1999 - I B 14/98

    KiESt; AdV bei anhängigem ESt-Verfahren

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Ist die Klage allerdings von einem Angehörigen der beratenden Berufe formuliert worden, muss der Kläger sich an deren Wortlaut und an dem des gestellten Antrags festhalten lassen (BFH, std. Rspr., Beschluss vom 24. März 1999 I B 14/98 , BFH/NV 1999, 1383 m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 33/86

    Steuerbescheid - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Sie galt mithin bei Bekanntgabe des Feststellungsbescheids für 1994 im August 1996 und auch im Zeitpunkt des Erlasses des Änderungsbescheids am 15. Juli 1997 fort ( § 80 Abs. 1 Satz 3 , Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 AO ) und das Finanzamt konnte - und sollte nach § 80 Abs. 3 Satz 1 AO - die genannten Bescheide nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO - wie gesagt auch mit Wirkung für den Kläger - dem Steuerberater bekanntgeben (s. auch BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 33/88 IV R 33/86, BFHE 154, 203 , [BFH 23.06.1988 - IV R 33/86] BStBl II 1988, 979 [BFH 23.06.1988 - IV R 33/86] ).
  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

    Auszug aus FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
    Die mithin als Feststellungsklage erhobene Klage ist unzulässig, weil der Kläger - worüber er in der Einspruchsentscheidung zutreffend belehrt worden ist - gegen die Feststellungsbescheide für 1993 und 1994 - genauer: die darin verbundenen Verwaltungsakte - Anfechtungsklage (gerichtet gegen die oben genannten Teilfeststellungen) hatte erheben können und weil die Feststellungsklage gegenüber der Anfechtungsklage subsidiär ist ( BFH-Urteil vom 23. November 1993 VII R 56/93 , BFHE 173, 201 , BStBl II 1994, 356 [BFH 23.11.1993 - VII R 56/93] ).
  • BFH, 10.08.1988 - IV R 33/88
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